Mit der neuen DIN verliert die bisherige DIN VDE 0834-1:2016-06 an Gültigkeit.
Unter anderem ändert sich die Protokolierungspflicht. Jegliche Ereignisse müssen nun für ein Jahr systemintern protokolliert werden. Dazu zählen unter anderem sämtlich Rufe, Anwesenheiten, Störungen und Sprechverbindungen.
Die neue DIN teilt die Rufanlage in physische Rufanlagenzonen ein, um die gemeinten Bereiche vereinheitlicht zu bezeichnen, wobei eine Rufanlagenzone nicht mehr als 50 Zimmer enthalten darf.
Rufanlagen dürfen nur durch ,,Fachplaner für Rufanlagen‘‘ geplant werden, die nach der neuen Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 zertifiziert sein muss.
Arbeiten an einer Rufanlage dürfen ausschließlich durch eine ,,Fachkraft für Rufanlagen‘‘ ausgeführt werden, die ebenfalls nach der neuen Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 zertifiziert sein muss.
Die Übergangsfrist für zu schulende Fachplaner und Fachkräfte für Rufanlagen beträgt 24 Monate.
Rufanlagen dürfen mit der neuen Norm nur noch durch nachweislich geschultes Personal bedient werden. Diese Auflage gilt für sämtliches Personal innerhalb der Institution, egal ob Pflege-, Ärzte-, oder Reinigungspersonal.
Bis zum 21.07.2025 hat die Bevölkerung Zeit den Gelbdruck zu kommentieren und Stellung zu beziehen, bevor die neue DIN in den finalen Druck geht.
Den Link, unter dem Sie den vorläufigen Gelbdruck käuflich erwerben können, finden Sie hier.
Wir halten Sie bei weiteren Informationen zu der neuen Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 hier auf dem Laufenden.